Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110e) |
| Fünfter Abschnitt - Einspruch und gerichtliches Verfahren (§§ 67 - 80a) |
| II. Hauptverfahren (§§ 71 - 78) |
(1) Die Hauptverhandlung wird in Abwesenheit des Betroffenen durchgeführt, wenn er nicht erschienen ist und von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden war. Frühere Vernehmungen des Betroffenen und seine schriftlichen oder protokollierten Erklärungen sind durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in die Hauptverhandlung einzuführen. Es genügt, wenn die nach § 265 Abs. 1 und 2 der Strafprozeßordnung erforderlichen Hinweise dem Verteidiger gegeben werden.
(2) Bleibt der Betroffene ohne genügende Entschuldigung aus, obwohl er von der Verpflichtung zum Erscheinen nicht entbunden war, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen.
(3) Der Betroffene ist in der Ladung über die Absätze 1 und 2 und die §§ 73 und 77b Abs. 1 Satz 1 und 3 zu belehren.
(4) Hat die Hauptverhandlung nach Absatz 1 oder Absatz 2 ohne den Betroffenen stattgefunden, so kann er gegen das Urteil binnen einer Woche nach Zustellung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den gleichen Voraussetzungen wie gegen die Versäumung einer Frist nachsuchen. Hierüber ist er bei der Zustellung des Urteils zu belehren.
Rechtsprechung zu § 74 OWiG
606 Entscheidungen zu § 74 OWiG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13
- BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11
Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
Einspruch, Verwerfung, Zurückweisung, Ausbleiben des Betroffenen
- OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
- OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12
Einspruch, Hauptverhandlung, Verwerfung. Ausbleiben Betroffener, Auskunft ...
- OLG Hamm, 02.11.2006 - 4 Ss OWi 742/06
Verwerfung; Einspruch; vorangegangene Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; ...
- OLG Bamberg, 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12
Zur Verwerfung des Einspruchs beim Nichterscheinen des Betroffenen nach ...
- OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08
Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer ...
- OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des ...
Zum selben Verfahren:
- AG Wuppertal, 10.12.2010 - 27 OWi 191/10
Verkehrsrecht
- AG Wuppertal, 10.12.2010 - 27 OWi 191/10
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- §§ 44 ff (zu § 74 IV)