Ordnungswidrigkeitengesetz
Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110e) |
Fünfter Abschnitt - Einspruch und gerichtliches Verfahren (§§ 67 - 80a) |
II. Hauptverfahren (§§ 71 - 78) |
(1) 1Das Gericht bestimmt, unbeschadet der Pflicht, die Wahrheit von Amts wegen zu erforschen, den Umfang der Beweisaufnahme. 2Dabei berücksichtigt es auch die Bedeutung der Sache.
(2) Hält das Gericht den Sachverhalt nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme für geklärt, so kann es außer in den Fällen des § 244 Abs. 3 der Strafprozeßordnung einen Beweisantrag auch dann ablehnen, wenn
(3) Die Begründung für die Ablehnung eines Beweisantrages nach Absatz 2 Nr. 1 kann in dem Gerichtsbeschluß (§ 244 Abs. 6 der Strafprozeßordnung) in der Regel darauf beschränkt werden, daß die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist.
vereinfachungen
Rechtsprechung zu § 77 OWiG
726 Entscheidungen zu § 77 OWiG in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 04.01.2024 - 1 ORBs 379/23
Zur Ablehnung eines Beweisantrags auf sachverständige Begutachtung gemäß § 77 ...
- VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung ...
- KG, 08.12.2023 - 3 ORbs 229/23
Standardisierung auch bei "Erfassungsminus" durch neue Softwareversion
- BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17
Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von ...
- KG, 22.11.2018 - 3 Ws (B) 282/18
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags ...
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
Rechtmäßige Ablehnung eines Beweisantrags bei zu erwartender Nichterweislichkeit ...
- OLG Düsseldorf, 16.05.2022 - 2 RBs 71/22
Aufklärungsrüge wegen rechtsfehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags; Grenzen ...
- BayObLG, 11.06.2019 - 202 ObOWi 874/19
Voraussetzungen für Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verspätung
- OLG Karlsruhe, 07.12.2022 - 2 Rb 35 Ss 587/22
Umgang mit Beweisantrag auf Vernehmung des Beifahrers bei ...
- OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19
Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung ...
Querverweise
Auf § 77 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Bußgeld- und Strafverfahren
- § 83 (Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten)