Ordnungswidrigkeitengesetz
Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
Neunter Abschnitt - Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89 - 104) |
(1) Die Geldbuße oder der Teilbetrag einer Geldbuße wird vor Ablauf von zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit nur beigetrieben, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen erkennbar ist, daß sich der Betroffene der Zahlung entziehen will.
(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die Zahlung in absehbarer Zeit nicht möglich ist, so kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, daß die Vollstreckung unterbleibt.
erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
Rechtsprechung zu § 95 OWiG
13 Entscheidungen zu § 95 OWiG in unserer Datenbank:
- AG Bamberg, 14.09.2017 - 23 OWi 708/17
Zulässigkeit der Erzwingungshaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- LG Potsdam, 22.02.2021 - 24 Qs 71/20
Vollstreckungsverbote gemäß § 89 InsO und § 294 InsO erfassen auch Bußgelder, die ...
- OLG Braunschweig, 28.12.2023 - 9 U 103/22
Vergleich; Absprache; Verständigung; Ungewissheit; beseitigen; Nachgeben; ...
- AG Bergheim, 26.05.2006 - 48 OWi 285/06
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Erzwingungshaft zur Vollstreckung eines auf ...
- BGH, 21.01.2020 - 3 StR 567/19
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Erledigung einer Vorstrafe durch sog. ...
- BGH, 30.08.1985 - I ARZ 533/85
Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Anordnung einer Durchsuchung zum Zwecke ...
- OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
Aktenmäßige Dokumentation als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der ...
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
- OLG Düsseldorf, 03.04.2003 - Kart 6/03
Gewährung einer Zahlungserleichterung hinsichtlich der Zahlung einer Geldbuße; ...
- LG Bonn, 10.05.1993 - 32 Qs 49/93
Querverweise
Auf § 95 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Geldsanktionen
- Eingehende Ersuchen
- § 87n (Vollstreckung)