Personenstandsgesetz
| Kapitel 3 - Eheschließung (§§ 11 - 16) |
| Abschnitt 2 - Fortführung des Eheregisters (§ 16) |
(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über
| 1. | den Tod der Ehegatten, ihre Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit und die Aufhebung solcher Beschlüsse, | |
| 2. | die Aufhebung oder die Scheidung der Ehe, | |
| 3. | die Feststellung des Nichtbestehens der Ehe, | |
| 4. | jede Änderung des Namens der Ehegatten, | |
| 5. | jede sonstige Änderung des Personenstandes, soweit sie Angaben im Eheeintrag betrifft, sowie die Änderung oder die Löschung der eingetragenen Religionszugehörigkeit, wenn der betroffene Ehegatte dies wünscht, | |
| 6. | Berichtigungen. |
Auf die Wiederverheiratung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft wird hingewiesen.
(2) Der Eheeintrag wird nicht mehr fortgeführt, wenn das Nichtbestehen der Ehe rechtskräftig festgestellt ist. Die Angaben über einen Ehegatten, der wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat, werden nicht fortgeführt; hiervon ausgenommen sind Änderungen, die auf die Zeit vor der Wiederverheiratung oder Begründung der Lebenspartnerschaft zurückwirken.
Rechtsprechung zu § 16 PStG
12 Entscheidungen zu § 16 PStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamburg, 06.01.2011 - 2 Wx 34/10
Personenstandsverfahren: Eintragung eines fehlerhaft im Adoptionsverfahren ...
- OLG München, 30.01.2012 - 31 Wx 534/11
Personenstandssache: Unmittelbare Beachtung einer behördlichen ...
- VG Trier, 28.04.2010 - 5 K 54/10
Macht das Kind einer erfolglos gebliebenen Asylbewerberin, die ihrerseits in ...
- OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 3 Wx 12/08
- LG Kiel, 05.07.2010 - 3 T 6/06
Geburtsname des nichtehelichen Kindes: Nachweis von Identität und ...
- BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 75/03
Nichteintragung des Vaters in das Geburtenbuch bei Zweifeln an seiner Identität
- BVerwG, 25.11.2003 - 2 WD 16.03
- VGH Bayern, 09.06.2005 - 12 BV 03.1971
"Anonyme Geburt" im Krankenhaus: Bezirke müssen Kosten für Inobhutnahme eines ...
- BayObLG, 14.06.1999 - 1Z BR 77/99
Hinzufügen eines weiteren Vornamens im Geburtenbuch als behördliche ...
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Querverweise
- PStG
- Begründung der Lebenspartnerschaft
- § 17 (Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft)
- Besondere Beurkundungen
- Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
- § 34 (Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Übergangsvorschriften
- § 22 (Abgabe von Vorgängen)
- Länderöffnungsklausel
- § 23 (Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten)