Personenstandsgesetz
| Kapitel 2 - Führung der Personenstandsregister (§§ 3 - 10) |
(1) Die Beurkundungen in einem Personenstandsregister sind nach ihrem Abschluss (§ 3 Abs. 2) in einem weiteren elektronischen Register (Sicherungsregister) zu speichern.
(2) Das Sicherungsregister ist wie das Personenstandsregister am Ende des Jahres abzuschließen. Es ist nach Fortführung des Personenstandsregisters zu aktualisieren.
Rechtsprechung zu § 4 PStG
22 Entscheidungen zu § 4 PStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG Bochum, 19.11.2008 - 7 T 41/08
- VG Wiesbaden, 15.06.2007 - 8 G 732/07
Zum Abschiebungsschutz eines Ausländers wegen einer unmittelbar bevorstehenden ...
- OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei ...
- OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06
Eheschließung, Scheinehe, Ehefähigkeitszeugnis
- OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; ...
- VG Göttingen, 16.12.2008 - 1 B 413/08
D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene ...
- VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1516/07
Duldung; Verlobung
- OVG Sachsen, 08.02.2005 - 3 BS 426/04
Unterlassung der Abschiebung, unmittelbar bevorstehende Eheschließung, Befreiung ...
- BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 122/02
Verweigerung der Eheschließung durch Standesbeamten - gerichtliche Weisung wegen ...
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01
Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen