Personenstandsgesetz
| Kapitel 8 - Berichtigungen und gerichtliches Verfahren (§§ 46 - 53) |
| Abschnitt 1 - Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts (§§ 46 - 47) |
(1) In einem abgeschlossenen Registereintrag sind offenkundige Schreibfehler zu berichtigen. Auf Grund öffentlicher Urkunden oder eigener Ermittlungen des Standesamts sind außerdem zu berichtigen
| 1. | die Hinweise auf Einträge in anderen Personenstandsregistern, | |
| 2. | fehlerhafte Übertragungen aus Urkunden, die der Eintragung zugrunde gelegen haben, | |
| 3. | im Sterberegister die Angaben über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen. |
Ferner können sonstige unrichtige oder unvollständige Eintragungen berichtigt werden, wenn der richtige oder vollständige Sachverhalt durch Personenstandsurkunden festgestellt wird.
(2) Gehen dem Standesamt berichtigende Mitteilungen oder Anzeigen zu, so sind außerdem zu berichtigen
| 1. | im Geburtenregister die Angaben über Zeitpunkt und Ort der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes, wenn die Geburt schriftlich angezeigt worden ist, | |
| 2. | im Sterberegister die Angaben über Zeitpunkt und Ort des Todes, wenn der Sterbefall schriftlich angezeigt worden ist, | |
| 3. | in allen Personenstandsregistern die Angaben über die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen. |
(3) Bei Berichtigungen sind die Beteiligten vor der Änderung zu hören.
Rechtsprechung zu § 47 PStG
189 Entscheidungen zu § 47 PStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 32/06
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von ...
- KG, 06.07.2006 - 1 W 169/06
Berichtigung des Familienbuches: Verbindlichkeit der weiblichen Namensform nach ...
- KG, 16.06.2004 - 1 W 392/03
Familienbuch für eine im Ausland geschlossene Ehe: Wirksamkeit und ...
- OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
Vornamensbestimmung eines türkischen Kindes
- BayObLG, 14.01.2000 - 1Z BR 45/99
Personenstandsrechtliche Berichtigungen
- AG München, 13.09.2001 - 722 UR III 302/00
Student will als "Zwitter" anerkannt werden
- OLG Düsseldorf, 13.01.2012 - 3 Wx 216/11
- OLG Zweibrücken, 24.11.1995 - 3 W 190/95
- BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
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