Patentgesetz
| Neunter Abschnitt - Rechtsverletzungen (§§ 139 - 142b) |
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zustimmung des Patentinhabers oder des Inhabers eines ergänzenden Schutzzertifikats (§§ 16a, 49a)
| 1. | ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats ist (§ 9 Satz 2 Nr. 1), herstellt oder anbietet, in Verkehr bringt, gebraucht oder zu einem der genannten Zwecke entweder einführt oder besitzt oder | |
| 2. | ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist (§ 9 Satz 2 Nr. 2), anwendet oder zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet. |
Satz 1 Nr. 1 ist auch anzuwenden, wenn es sich um ein Erzeugnis handelt, das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats ist, unmittelbar hergestellt worden ist (§ 9 Satz 2 Nr. 3).
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(5) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden. Soweit den in § 140a bezeichneten Ansprüchen im Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Entschädigung des Verletzten (§§ 403 bis 406c) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung nicht anzuwenden.
(6) Wird auf Strafe erkannt, so ist, wenn der Verletzte es beantragt und ein berechtigtes Interesse daran dartut, anzuordnen, daß die Verurteilung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird. Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen.
Rechtsprechung zu § 142 PatG
16 Entscheidungen zu § 142 PatG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Celle, 11.08.2010 - 1 Ws 395/10
Klageerzwingungsverfahren: Zulässigkeit eines auf gewerbsmäßige Patentverletzung ...
- VK Bund, 27.07.2006 - VK 1-58/06
- OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02
Thermische Behandlung von Rohmehl, Wirbelkammer
- LG Düsseldorf, 28.08.2007 - 4a O 264/06
Tilidinhydrochlorid
- OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
- BPatG, 01.04.2008 - 4 Ni 8/06
- LG München I, 20.10.2010 - 21 O 7563/10
Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines patentrechtlichen ...
- BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02
Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit ...
- LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4a O 52/09
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Literatur im Internet zu § 142 PatG
- Unter Piratenflagge - Strafbarkeit der privaten Einfuhr gefälschter Markenartikel
von Lars Kettner (Aufsatz, PDF-Format)
über law-journal.de - § 142 PatG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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