Patentgesetz
| Zehnter Abschnitt - Verfahren in Patentstreitsachen (§§ 143 - 145) |
(1) Macht in einer Patentstreitsache eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren Antrag anordnen, daß die Verpflichtung dieser Partei zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem ihrer Wirtschaftslage angepaßten Teil des Streitwerts bemißt. Die Anordnung hat zur Folge, daß die begünstigte Partei die Gebühren ihres Rechtsanwalts ebenfalls nur nach diesem Teil des Streitwerts zu entrichten hat. Soweit ihr Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden oder soweit sie diese übernimmt, hat sie die von dem Gegner entrichteten Gerichtsgebühren und die Gebühren seines Rechtsanwalts nur nach dem Teil des Streitwerts zu erstatten. Soweit die außergerichtlichen Kosten dem Gegner auferlegt oder von ihm übernommen werden, kann der Rechtsanwalt der begünstigten Partei seine Gebühren von dem Gegner nach dem für diesen geltenden Streitwert beitreiben.
(2) Der Antrag nach Absatz 1 kann vor der Geschäftsstelle des Gerichts zur Niederschrift erklärt werden. Er ist vor der Verhandlung zur Hauptsache anzubringen. Danach ist er nur zulässig, wenn der angenommene oder festgesetzte Streitwert später durch das Gericht heraufgesetzt wird. Vor der Entscheidung über den Antrag ist der Gegner zu hören.
Rechtsprechung zu § 144 PatG
34 Entscheidungen zu § 144 PatG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BPatG, 12.03.2013 - 2 Ni 26/11
- BGH, 31.07.2007 - X ZB 38/03
PatG § 144, § 144 Abs. 1; JVEG § 9 Abs. 1
- BPatG, 24.11.2011 - 3 ZA (pat) 54/10
- BGH, 23.01.2013 - X ZR 66/12
Prozessuales - Streitwertherabsetzung: Welche Anforderungen sind zu stellen?
- BGH, 31.07.2007 - X ZR 150/03
Höhe der Vergütung von Sachverständigen in Patentnichtigkeitsverfahren
- BGH, 05.07.2011 - X ZR 82/09
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Streitwertbegünstigungsantrags
- OLG München, 30.01.1991 - 6 W 2832/90
PatG § 144 Abs. 2 Satz 2, Satz 3
- BGH, 27.07.2004 - X ZB 38/03
PatG § 99 Abs. 2, § 132 Abs. 2, § 135 Abs. 3, § 144; ZPO ...
- BGH, 27.07.2004 - X ZR 150/03
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zugunsten einer juristischen Person im ...
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