Patentgesetz
| Erster Abschnitt - Das Patent (§§ 1 - 25) |
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2, so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen.
Rechtsprechung zu § 4 PatG
976 Entscheidungen zu § 4 PatG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07
Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § ...
- BPatG, 12.11.1998 - 23 W (pat) 57/97
Patentanmeldung - Offensichtlichkeitsprüfung
- BGH, 13.10.1987 - X ZB 24/86
"Alkyldiarylphosphin"; Anforderungen an die Begründung des Einspruchs gegen ein ...
- BGH, 08.01.1991 - X ZR 53/90
Auswirkungen der Neuheitsschonfrist nach IntPatÜG
- BPatG, 10.01.2012 - 23 W (pat) 311/06
- BPatG, 25.01.2012 - 19 W (pat) 8/10
- BPatG, 13.03.2012 - 23 W (pat) 325/06
- BPatG, 28.02.2012 - 17 W (pat) 6/08
- BPatG, 22.03.2012 - 23 W (pat) 63/08
- BPatG, 20.01.2012 - 23 W (pat) 1/08
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