Pfandbriefgesetz
| Abschnitt 6 - Rechtsbehelfe und Zuwiderhandlungen (§§ 37 - 40) |
Literatur im Internet zu § 37 PfandBG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 37 PfandBG:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
- § 80 II 1 Nr. 3
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