Bundesrepublik Deutschland

Pflegezeitgesetz
(Gesetz über die Pflegezeit)

Artikel 3 des Gesetzes vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874), in Kraft getreten am 01.07.2008

§ 1 Ziel des Gesetzes

§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3 Pflegezeit

§ 4 Dauer der Pflegezeit

§ 5 Kündigungsschutz

§ 6 Befristete Verträge

§ 7 Begriffsbestimmungen

§ 8 Unabdingbarkeit

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Literatur im Internet zum PflegeZG

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