Bundesrepublik Deutschland
Pflegezeitgesetz
Artikel 3 des Gesetzes vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874), in Kraft getreten am 01.07.2008
Pflegezeitgesetz
(Gesetz über die Pflegezeit)
Artikel 3 des Gesetzes vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874), in Kraft getreten am 01.07.2008
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