Polizeigesetz

   1. Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 58)   
   2. Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 54)   
   5. Unterabschnitt - Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten (§§ 37 - 48)   
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Sonstige Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen enthält, findet das Landesdatenschutzgesetz Anwendung.

Literatur im Internet zu § 48 PolG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 48 PolG:

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