Literatur im Internet zu § 49 PolG
Querverweise
Auf § 49 PolG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 49 PolG:
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Gemeinsame Vorschriften
- §§ 1 ff (Geltungsbereich) (zu § 49 I)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten
- Die einzelnen Zwangsmittel
- § 26 I 2 (Unmittelbarer Zwang) (zu §§ 49 ff)
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