Polizeigesetz
| 1. Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 58) |
| 2. Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 54) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 3 - 9a) |
(1) Wird die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch das Verhalten von Personen bedroht oder gestört, so hat die Polizei ihre Maßnahmen gegenüber demjenigen zu treffen, der die Bedrohung oder die Störung verursacht hat.
(2) Ist die Bedrohung oder Störung durch eine Person verursacht worden, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, so kann die Polizei ihre Maßnahmen auch gegenüber demjenigen treffen, dem die Sorge für diese Person obliegt. Ist für eine Person ein Betreuer bestellt, kann die Polizei ihre Maßnahmen auch gegenüber dem Betreuer im Rahmen seines Aufgabenbereichs treffen.
(3) Ist die Bedrohung oder die Störung durch eine Person verursacht worden, die von einem anderen zu einer Verrichtung bestellt worden ist, so kann die Polizei ihre Maßnahmen auch gegenüber dem anderen treffen.
Rechtsprechung zu § 6 PolG
106 Entscheidungen zu § 6 PolG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2002 - 10 S 2153/01
Muss früherer Grundstückseigentümer Müll beseitigen?
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
Die Dereliktion eines Grundstücks führt nicht dazu, dass dadurch die Entsorgung ...
- VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 5 S 1806/89
Störerauswahl - Sanierung einer CKW-Verunreinigung
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95
Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von ...
- VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 6 K 2399/07
Abschleppkosten bei einer Engstelle auf der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1992 - 1 S 2079/92
Feuerwehreinsatz wegen Ammoniakunfalls
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95
Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992 - 10 S 2707/91
Zur Haftung des Leiters eines stillgelegten Galvanik-Betriebes für Sonderabfälle ...
- VG Freiburg, 10.01.1996 - 1 K 1166/94
Kosten eines durch ein Kind ausgelösten Fehlalarms
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 8 S 2021/89
Zur Heranziehung eines Zustandsstörers zur Beseitigung von CKW-Verunreinigungen ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Fragomen Global LLP
27.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht
Querverweise
- PolG
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Unterhaltung und Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, Dämme
- Unterhaltung von oberirdischen Gewässern sowie von Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern
- § 52 (Beseitigung rechts- oder ordnungswidriger Zustände)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen