Polizeigesetz

   1. Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 58)   
   2. Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 54)   
   1. Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 3 - 9a)   
§ 7
Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt

Wird die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch den Zustand einer Sache bedroht oder gestört, so hat die Polizei ihre Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer oder gegenüber demjenigen zu treffen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt.

Rechtsprechung zu § 7 PolG

Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • VGH, Altlasten - Hutstoffabrik II, 13.12.01
    § 7 PolG, Anwendung der Grundsätze der BVerfG-Entscheidung «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» nach Zurückverweisung;
    § 106 VwGO, beschränken die Beteiligten den Prozeßvergleich auf die Hauptsache und stellen die Kostenentscheidung in das Ermessen des Gerichts, gilt nicht § 160 VwGO, sondern § 161 II VwGO analog

  • BVerfG, Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage, 16.2.00 (BVerfGE 102, 1) 
    Art. 14 GG, Inanspruchnahme des Eigentümers im Rahmen der Zustandsstörerhaftung (§ 7 PolG, auch: § 10 I Nr. 2 BodSchG, jetzt insb. §§ 4 III 1, 24 I 1 BBodSchG) muß verhältnismäßig und zumutbar sein, Kriterien für die Abgrenzung, Verfassungwidrigkeit der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Altlastenproblematik, Haftungsbeschränkung bei fehlender Zurechenbarkeit, verfahrensmäßige Sicherung;
    Art. 20a GG verstärkt den Auftrag aus Art. 14 I 2, II GG;
    (Hinweis zum Verfahrensfortgang: in der Sache "Hutstoffabrik" wird ein Vergleich mit einer Haftungsobergrenze geschlossen, der VGH verteilt daraufhin in «Altlasten - Hutstoffabrik II» die Verfahrenskosten zu 3/4 zulasten der Klägerin)

  • VGH, Veräußerung des Altlastengrundstücks II, 20.1.98 (VBlBW 1998, 312) 
    § 7 PolG, § 24 LAbfG, keine nachwirkende Zustandshaftung nach Entäußerung, Übertragung eines Altlastengrundstücks an eine vermögenslose Gesellschaft, um sich der Polizeipflichtigkeit und Kostentragung zu Lasten der Allgemeinheit zu entziehen, ist gem. § 138 BGB nichtig (Hinweis: vgl. nun auch § 4 VI BBodSchG)

  • VGH, CKW-Verunreinigung, 2.6.97 (NJW 1997, 3259)
    § 82 I WasserG (vgl. § 7 PolG), §§ 25, 31 LVwVG, Dereliktion (§ 928 I BGB) nach (bestandskräftigem) Grundbescheid und (bestandskräftiger) Androhung der Ersatzvornahme läßt die Pflicht des ehemaligen Grundstückseigentümers zur Kostentragung für Sanierungsmaßnahmen unberührt (vgl. auch VGH, «Veräußerung des Altlastengrundstücks II»);
    §§ 2, 25, 31 LVwVG, es ist tragender Grundsatz des Vollstreckungsrecht, daß es für die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung lediglich auf die Wirksamkeit, nicht die Rechtmäßigkeit vorangehender Vollstreckungsakte ankommt, zur Frage der Berücksichtigung nachträglicher Umstände (analog § 767 ZPO) in solchen Fällen

  • VGH, Erbbaurecht an Altlastengrundstück, 15.5.97 (NJW 1998, 624)
    der Begriff des Eigentümers in § 7 PolG entspricht dem des bürgerlichen Rechts (§ 903 BGB), keine analoge Anwendung auf Erbbauberechtigte (§§ 1 ff, 11 ErbbauVO)

  • BVerwG, teerverunreinigtes Grundstück, 14.11.96 (NVwZ 1997, 577)
    Art. 14 I GG, landesrechtliche Regelungen (vgl. für Baden-Württemberg: § 7 PolG), nach denen der Erwerber eines Altlastengrundstücks, der die Möglichkeit der Verunreinigung kannte, haftet, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden;
    (Hinweis: die auch in diesem Fall angewandten Grundsätze der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Altlastenproblematik sind vom BVerfG in «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» weitgehend als verfassungswidrig beanstandet worden)

  • VGH, Veräußerung des Altlastengrundstücks, 4.8.95 (NVwZ 1996, 1036)
    § 7 PolG, § 24 LAbfG, zur Frage, ob eine Zustandsstörerhaftung nach Veräußerung des Grundstücks daraus hergeleitet werden kann, daß während der Innehabung gegen die materielle Polizeipflichtigkeit verstoßen wurde, zur Frage, ob Veräußerung (oder Dereliktion) ihrerseits zur Zustandsstörerhaftung führt;
    (Hinweis: auf die Frage der Sittenwidrigkeit geht der VGH hier im Verfahren nach § 80 VwGO nicht ein, anders in der Hauptsacheentscheidung «Veräußerung des Altlastengrundstücks II»)

  • VGH, Untergrundverunreinigung, 27.3.95 (VBlBW 1995, 281)
    § 82 WasserG, §§ 6, 7 PolG, Gefahrerforschungsmaßnahmen;
    §§ 5, 6, 7 PolG, es besteht kein gesetzliches Rangverhältnis bei der Störerauswahl (hier deshalb: Ermessensfehler), maßgeblich ist der Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr

  • BGH, altlastverdächtiger Erdaushub, 23.6.94 (BGHZ 126, 279)
    Zustandsstörerhaftung (vgl. für Baden-Württemberg: § 7 PolG), Art. 14 GG, Anscheinsgefahr, "Restrisiko"

  • VGH, Mieterin des Altlastengrundstücks, 7.12.93 (NVwZ 1994, 1130)
    § 113 I 4 VwGO, § 43 II VwVfG, Erledigung tritt grds. bei irreversibler Vollziehung eines Grundverwaltungsakts ein, evtl. Kostenfolge (§§ 25, 31 LVwVG) setzt nicht den Bestand der Grundverfügung voraus, Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Hinblick auf Kostenheranziehung (Hinweis: vgl. VGH «Greenpeace-Giftmüllaktion auf der Kehler Rheinbrücke»);
    zur Begrenzung der Störerhaftung eines Mieters nach § 7 PolG

  • BVerwG, Altlasten - Galvanikbetrieb, 14.12.90 (NJW 1991, 3047)
    § 7 PolG, Zustandsstörer, Art. 14 GG, Art. 3 GG, "Opferposition", Privatnützigkeit, Erwerb in Kenntnis des Zustands;
    (Hinweis: die auch in diesem Fall angewandten Grundsätze der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Altlastenproblematik sind vom BVerfG in «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» weitgehend als verfassungswidrig beanstandet worden)

  • VGH, Mineralölverunreinigung, 10.5.90 (DÖV 1991, 165)
    auch Gefahrerforschungsmaßnahmen sind durch § 82 I WasserG gedeckt, § 7 PolG, Maßnahmen gegen einen Anscheinsstörer sind auch dann rechtmäßig, wenn sich nachträglich herausstellt, daß er für die Gefahr nicht verantwortlich ist, der Anscheinsstörer hat die Kostenlast jdf. dann zu tragen, wenn der Zustand seines Grundstück die Anscheinsgefahr begründet hat (Abgrenzung zum "anscheinsbetroffenen Nichtstörer"), zur analogen Anwendung von § 55 PolG;
    der Anscheinsstörer kann zur Kostentragung herangezogen werden (keine von der Behörde im Rahmen der Sachverhaltsermittlung nach § 24 VwVfG zu tragende Kosten), Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage (§ 167 VwGO iVm § 767 ZPO) bei neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Anscheinsstörereigenschaft

  • VGH, Betrieb auf Bundesbahn-Grundstück, 30.1.90 (NVwZ-RR 91, 27)
    §§ 6, 7 PolG, Aufgabe der Sachherrschaft;
    Störerauswahl, § 5 PolG

Literatur im Internet zu § 7 PolG

Querverweise

Auf § 7 PolG verweisen folgende Vorschriften:
    PolG
      Das Recht der Polizei
        Maßnahmen der Polizei
          Allgemeines
            § 8 (Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme)
            § 9 (Maßnahmen gegenüber unbeteiligten Personen)
          Datenerhebung
            § 20 (Befragung und Datenerhebung)
            § 23 (Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen)
            § 23a (Besondere Bestimmungen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation)
          Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten
            § 39 (Datenabgleich mit polizeilichen Dateien)
        Entschädigung
          § 57 (Ersatz)
    Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
      Unterhaltung und Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, Dämme
        Unterhaltung von oberirdischen Gewässern sowie von Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern
          § 52 (Beseitigung rechts- oder ordnungswidriger Zustände)

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