Polizeigesetz

   4. Teil - Schlußbestimmungen (§§ 84 - 86)   
§ 86
Inkrafttreten

(nicht wiedergegeben)

 

Amtliche Anmerkung:

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 21. November 1955 (GBl. S. 249).

Literatur im Internet zu § 86 PolG

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