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https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ ProdHaftG (https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ ProdHaftG
__paste_bez____paste_norm__ Produkthaftungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Produkthaftungsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 17
Erlaß von Rechtsverordnungen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beträge der §§ 10 und 11 zu ändern oder das Außerkrafttreten des § 10 anzuordnen, wenn und soweit dies zur Umsetzung einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage der Artikel 16 Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte erforderlich ist.

Fassung aufgrund der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), in Kraft getreten am 08.09.2015.

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
08.09.2015
Änderung
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Änderung
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung31.08.2015BGBl. I S. 1474
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