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§ 3 - Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Artikel 1 G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1604 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018
Geltung ab 01.09.2020, abweichend siehe Artikel 12; FNA: 2122-7 Ärzte und sonstige Heilberufe
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§ 3 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung



(1) Eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung ist auf Antrag Personen zu erteilen, wenn die antragstellende Person

1.
eine abgeschlossene Qualifikation im Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten (Berufsqualifikation) nachweist,

2.
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,

3.
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und

4.
über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für die Ausübung des Berufs im Rahmen der Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung erforderlich sind.

(2) Eine Person mit einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworben worden ist, darf, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nach § 12 gestellt hat, nicht auf eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung verwiesen werden.

(3) 1Die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung darf nur auf Widerruf erteilt oder verlängert werden. 2Sie ist zu befristen. 3Sie darf höchstens für eine Gesamtdauer von zwei Jahren erteilt werden. 4Nur im besonderen Einzelfall oder aus Gründen der psychotherapeutischen Versorgung darf die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung für mehr als zwei Jahre erteilt werden.

(4) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden.

(5) Personen mit einer Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Person mit einer Approbation als „Psychotherapeutin" oder als „Psychotherapeut".

(6) Eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung, die nach § 4 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erteilt worden ist, bleibt wirksam.



 

Zitierungen von § 3 PsychThG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PsychThG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PsychThG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PsychThG Berufsbezeichnung, Berufsausübung
... vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch aufgrund einer befristeten Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 3 zulässig. Die Berufsbezeichnung nach Satz 1 darf nur führen, wer nach Satz 1, ... Wirtschaftsraum (Vertragsstaat) sind, sind auch ohne Approbation oder ohne Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 3 zur Ausübung der Psychotherapie unter Führung der Berufsbezeichnung ...
§ 20 PsychThG Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation
... nach § 1 Absatz 1, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 4 enthalten. (2) In ... 3 Satz 1, 2. das Verfahren zur Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis nach § 3 , 3. das Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 ...
§ 22 PsychThG Zuständigkeit von Behörden
... (2) Die Entscheidungen nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 oder § 12, nach § 3 oder nach § 4 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
V. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 448; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 139
§ 76 PsychThApprO Erforderliche Unterlagen beim Antrag
... Personen, die eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes erstmals beantragen, haben dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: 1. einen ... (2) Personen, die eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes aufgrund einer in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikation beantragen, haben dem Antrag zum ... erworbenen Berufsqualifikation beantragen, haben dem Antrag zum Nachweis der Voraussetzung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Psychotherapeutengesetzes die in den §§ 70 und 71 aufgeführten Nachweise zur Zuverlässigkeit und zur ... (3) Personen, die eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes aufgrund einer in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem ... erworbenen Berufsqualifikation beantragen, haben dem Antrag zum Nachweis der Voraussetzung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Psychotherapeutengesetzes die in den §§ 73 und 74 aufgeführten Nachweise zur Zuverlässigkeit und zur ... (4) Personen, die eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes beantragen, haben dem Antrag zum Nachweis der Voraussetzung nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 des ... 3 des Psychotherapeutengesetzes beantragen, haben dem Antrag zum Nachweis der Voraussetzung nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Psychotherapeutengesetzes Nachweise über die Kenntnisse der deutschen Sprache beizufügen, die der nach § 22 ...
§ 77 PsychThApprO Fristen
... fehlen, die für die Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes erforderlich sind. (2) Die nach § 22 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes ...
§ 78 PsychThApprO Erteilung
... über die erstmalige Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes prüft die zuständige Behörde, ob die antragstellende Person für die ... (3) Der erstmaligen Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes nicht entgegen steht die Tatsache, dass die antragstellende Person bereits einen Antrag auf ... die zuständige Behörde die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes , so versieht sie die Erlaubnis mit den Einschränkungen und Nebenbestimmungen, die für ... (5) Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes ist das Muster nach Anlage 9 zu ...
§ 79 PsychThApprO Verlängerung der Erlaubnis
... Dem Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. die zuletzt erteilte Erlaubnis zur ... 1. die zuletzt erteilte Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 des Psychotherapeutengesetzes , falls diese Erlaubnis von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, 2. ein ...