Das neue Raumordnungsgesetz ist als Ganzes am 30.6.2009 in Kraft getreten. Abschnitt 3 (§§ 17 bis 25) und § 29 sind jedoch bereits am 31.12.2008 in Kraft getreten.

Raumordnungsgesetz

   Abschnitt 3 - Raumordnung im Bund (§§ 17 - 25)   

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

(1) Der Raumordnungsplan nach § 17 Abs. 1 ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen; mit der Bekanntmachung tritt er in Kraft. Die Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, dass der Raumordnungsplan bei der Bundesverwaltung zu jedermanns Einsicht ausgelegt und im Bundesanzeiger darauf hingewiesen wird, wo der Raumordnungsplan eingesehen werden kann.

(2) Für Raumordnungspläne des Bundes nach § 17 Abs. 2 und 3 gilt § 11 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Rechtsprechung zu § 19 ROG

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Literatur im Internet zu § 19 ROG

Querverweise

Auf § 19 ROG verweisen folgende Vorschriften:
    ROG
      Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
        § 29 (Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone)
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