Raumordnungsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7) |
§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
(1) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen des Bundes, von anderen öffentlichen Stellen, die im Auftrag des Bundes tätig sind, sowie von Personen des Privatrechts nach § 4 Abs. 1 Satz 2, die für den Bund öffentliche Aufgaben durchführen, gilt die Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung nach § 4 Abs. 1 nur, wenn die zuständige Stelle oder Person bei der Aufstellung des Raumordnungsplans nach § 10 beteiligt worden ist und sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Mitteilung des rechtsverbindlichen Ziels nicht widersprochen hat.
(2) Der Widerspruch nach Absatz 1 lässt die Bindungswirkung des Ziels der Raumordnung gegenüber der widersprechenden Stelle oder Person nicht entstehen, wenn
| 1. | das ihre Belange berührende Ziel der Raumordnung auf einer fehlerhaften Abwägung beruht oder | |
| 2. | sie ihre raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nicht auf anderen geeigneten Flächen durchführen kann als auf denen, für die ein entgegenstehendes Ziel im Raumordnungsplan festgelegt wurde. |
(3) Macht eine Veränderung der Sachlage ein Abweichen von den Zielen der Raumordnung erforderlich, kann die Stelle oder Person nach Absatz 1 mit Zustimmung der nächsthöheren Behörde innerhalb angemessener Frist, spätestens sechs Monate ab Kenntnis der veränderten Sachlage, unter den Voraussetzungen von Absatz 2 nachträglich widersprechen. Muss infolge des nachträglichen Widerspruchs der Raumordnungsplan geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, hat die widersprechende Stelle oder Person die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
Rechtsprechung zu § 5 ROG
155 Entscheidungen zu § 5 ROG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 455/02
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- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2013 - 4 K 17/11
Normenkontrolle gegen Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm ...
- OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99
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- VGH Bayern, 31.10.2000 - 9 N 96.3505
Naturschutzrecht: Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit einer ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2002 - 8 C 11200/01
1. Ein Bebauungsplan, der im Bereich eines durch den regionalen Raumordnungsplan ...
- BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 24.84
- BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2001 - 4 K 9/99
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- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 8 S 1741/92
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