Rechtspflegergesetz

   1. Abschnitt - Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers (§§ 1 - 13)   

§ 1
Allgemeine Stellung des Rechtspflegers

Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr.

Rechtsprechung zu § 1 RPflG

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