Rechtspflegergesetz
1. Abschnitt - Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers (§§ 1 - 13) |
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__paste_bez____paste_norm__ Rechtspflegergesetz (https://dejure.org/gesetze/RPflG/__paste_norm__.html)
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§ 1Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
§ 2Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger
§ 3Übertragene Geschäfte
§ 4Umfang der Übertragung
§ 5Vorlage an den Richter
§ 6Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter
§ 7Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege
§ 8Gültigkeit von Geschäften
§ 9Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
§ 10Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers
§ 11Rechtsbehelfe
§ 12Bezeichnung des Rechtspflegers
§ 13Ausschluß des Anwaltszwangs
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Rechtsprechung zu § 12 RPflG
16 Entscheidungen zu § 12 RPflG in unserer Datenbank:
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