Rechtspflegergesetz
| 2. Abschnitt - Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren (§§ 14 - 19b) |
(1) In Nachlass- und Teilungssachen bleiben dem Richter vorbehalten
| 1. | die Geschäfte des Nachlaßgerichts, die bei einer Nachlaßpflegschaft oder Nachlaßverwaltung erforderlich werden, soweit sie den nach § 14 dieses Gesetzes von der Übertragung ausgeschlossenen Geschäften in Kindschaftssachen entsprechen; | |
| 2. | die Ernennung von Testamentsvollstreckern (§ 2200 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); | |
| 3. | die Entscheidung über Anträge, eine vom Erblasser für die Verwaltung des Nachlasses durch letztwillige Verfügung getroffene Anordnung außer Kraft zu setzen (§ 2216 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); | |
| 4. | die Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Testamentsvollstreckern (§ 2224 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); | |
| 5. | die Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); | |
| 6. | die Erteilung von Erbscheinen (§ 2353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) sowie Zeugnissen nach den §§ 36, 37 der Grundbuchordnung oder den §§ 42, 74 der Schiffsregisterordnung, sofern eine Verfügung von Todes wegen vorliegt, oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt, ferner die Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen (§ 2368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); | |
| 7. | die Einziehung von Erbscheinen (§ 2361 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und von Zeugnissen nach den §§ 36, 37 der Grundbuchordnung und den §§ 42, 74 der Schiffsregisterordnung, wenn die Erbscheine oder Zeugnisse vom Richter erteilt oder wegen einer Verfügung von Todes wegen einzuziehen sind, ferner die Einziehung von Testamentsvollstreckerzeugnissen (§ 2368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und von Zeugnissen über die Fortsetzung einer Gütergemeinschaft (§ 1507 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). |
(2) Liegt eine Verfügung von Todes wegen vor, ist aber dennoch ein Erbschein oder ein Zeugnis nach den §§ 36, 37 der Grundbuchordnung oder den §§ 42, 74 der Schiffsregisterordnung auf Grund gesetzlicher Erbfolge zu erteilen, so kann der Richter die Erteilung des Erbscheins oder des Zeugnisses dem Rechtspfleger übertragen, wenn deutsches Erbrecht anzuwenden ist. Der Rechtspfleger ist an die ihm mitgeteilte Auffassung des Richters gebunden.
Rechtsprechung zu § 16 RPflG
24 Entscheidungen zu § 16 RPflG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01
Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund ...
- OLG Hamm, 15.09.2011 - 15 Wx 332/10
- BayObLG, 28.04.1997 - 1Z BR 86/97
Gültige Erbscheinauststellung durch Rechtspfleger trotz Zuständigkeit des ...
- OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 5 W 245/10
- OLG Brandenburg, 21.11.2007 - 13 U 148/06
Nachlasspflegschaft: Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers; ...
- OLG Köln, 02.11.2009 - 2 Wx 88/09
Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im FGG -Verfahren; Beteiligung sog. ...
- BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07
Verfassungsmäßigkeit der Bestellung hauptberuflicher Notare in Baden
- BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03
Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung ...
- BayObLG, 08.12.1995 - 1Z BR 80/95
Bürgermeistertestament
- BayObLG, 22.02.1989 - AR 1 Z 62/88
- OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11
Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung ...
- OLG Hamm, 01.07.2011 - 15 W 327/10
Begriff des gleichzeitigen Versterbens
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 176/10
- OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 5 W 185/10
Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens ...
- OLG Dresden, 09.12.2009 - 3 W 1133/09
Bestellung eines Nachlasspflegers
- KG, 28.09.2004 - 1 W 99/04
Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung und Bestimmung einer Inventarfrist: ...
- OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
Wettbewerbsrecht - Keine Testamentsvollstreckung durch Banken
- BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 6/00
Pflicht des Nachlassgerichts außerhalb eines gesetzlich geregelten anhängigen ...
- BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins
Literatur im Internet zu § 16 RPflG
Querverweise
- RPflG
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 19 (Aufhebung von Richtervorbehalten)
- Schlußvorschriften
- § 35 (Vorbehalt für Baden-Württemberg)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen