Rechtspflegergesetz

   6. Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 33 - 40)   

§ 40
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1970 in Kraft; § 31 Abs. 2 Satz 2 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Literatur im Internet zu § 40 RPflG

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