Rechtspflegergesetz
| 1. Abschnitt - Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers (§§ 1 - 13) |
Literatur im Internet zu § 6 RPflG
Querverweise
Auf § 6 RPflG verweisen folgende Vorschriften:
- RPflG
- Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
- § 32 (Nicht anzuwendende Vorschriften)
- Hinterlegungsordnung (HintG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 2 (Übertragung der Aufgaben)
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