Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12b) |
(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach diesem Gesetz. Dies gilt auch für eine Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57 und 58 der Zivilprozessordnung. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften stehen einem Rechtsanwalt im Sinne dieses Gesetzes gleich.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für eine Tätigkeit als Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger, Verfahrensbeistand, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlassverwalter, Zwangsverwalter, Treuhänder oder Schiedsrichter oder für eine ähnliche Tätigkeit. § 1835 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 1 RVG
139 Entscheidungen zu § 1 RVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- FG Schleswig-Holstein, 14.04.2008 - 5 KO 16/08
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Terminsgebühr: Erledigung der Hauptsache, ...
- BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03
Anwaltsrecht - Gebührenforderungen von Rechtsanwälten
- OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 10 W 66/08
Gebühren des Rechtsanwalts für eine Tätigkeit als Pfleger und als bestellter ...
- BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
Rechtsanwalt kann gegenüber seinem Mandanten keine Umsatzsteuer auf Fahrtkosten ...
- OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08
Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als ...
- OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
Abrechnung einer anwaltlichen Verfahrenspflegschaft in Unterbringungssache als ...
- OLG Oldenburg, 20.04.2012 - 11 WF 86/12
- BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R
Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr ...
- FG Saarland, 14.11.2005 - 2 S 335/05
Termins- und Erledigungsgebühr aufgrund telefonischer Erledigung des Verfahrens; ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 5 SF 449/11
Rechtsanwaltsvergütung aus der Staatskasse - Beschwerdeausschluss im ...
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Literatur im Internet zu § 1 RVG
- § 1 RVG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufwendungsersatz
Prozesspfleger - § 1 RVG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag
- § 612 II (Vergütung) (zu §§ 1 ff)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten im Amt
- § 352 (Gebührenüberhebung) (zu §§ 1 ff)
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