Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
| Abschnitt 2 - Gebührenvorschriften (§§ 13 - 15a) |
(1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden. Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist.
(2) Im Rechtsstreit hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, soweit die Höhe der Gebühr streitig ist; dies gilt auch im Verfahren nach § 495a der Zivilprozessordnung. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.
Rechtsprechung zu § 14 RVG
- 106 Entscheidungen zu § 14 RVG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 7 Urteilsbesprechungen zu § 14 RVG bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 14 RVG
- Die Vereinbarung der anwaltlichen Vergütung
von Prof. Dr. Christoph Hommerich; RA Dr. Matthias Kilian; Dipl.-Soz. Heike Jackmuth; M.A. Thomas Wolf (Aufsatz, PDF-Format)
Ergebnisse einer empirischen Untersuchung der Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft
BRAK-Mitteilungen 6/2006, S. 253-259
über www.brak-mitteilungen.de - Anmerkung zu: Die Bestimmung der Geschäftsgebühr nach dem RVG – kein Geld verschenken, BRAK-Mitt. 3/2004, 105
von RA Herbert P. Schons, Duisburg (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 5/2004, S. 203-204
über www.brak-mitteilungen.de - Die Bestimmung der Geschäftsgebühr nach dem RVG – kein Geld verschenken!
von RA Dr. Christoph von Heimendahl, München (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 3/2004, S. 105
über www.brak-mitteilungen.de - Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren - Teil 2: Trennung von Verfahren von RA Detlef Burhoff, Richter am OLG a.D. (Aufsatz)
RVGreport 2008, 444
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Querverweise
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