Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
| Abschnitt 4 - Gegenstandswert (§§ 22 - 33) |
(1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.
(2) Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die Wertfestsetzung unterblieben ist, kann er aus eigenem Recht einlegen.
Rechtsprechung zu § 32 RVG
876 Entscheidungen zu § 32 RVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12
Anträge und Streitwert im Rechtsmittelverfahren
- BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05
Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen ...
- KG, 11.06.2007 - 20 U 150/04
Verfahrensrecht - Keine gesonderte Festetzung bei Zurückweisung der Berufung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 12 E 1642/09
Zulässigkeit einer ausnahmsweisen Abweichung von der Regelung des § 32 Abs. ...
- FG Saarland, 11.08.2005 - 2 V 429/04
Streitwert im Verfahren der einstweiligen Anordnung auf vorläufige Erteilung ...
Zum selben Verfahren:
- FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs. 1 EStG - Streitwert im ...
- FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04
- LSG Bayern, 31.01.2013 - L 5 R 734/12
Zur Festsetzung des Gegenstandswertes und des Streitwertes bei teilweiser ...
- VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
Verletzung der Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf den Auffangwert im ...
- OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
Verfahrensrecht - Nebenintervention und Hauptsache: Der Streitwert ist gleich!
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Querverweise
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Höhe der Kosten)