Rom I

   Kapitel III - Sonstige Vorschriften (Art. 19 - 28)   

Artikel 28
Zeitliche Anwendbarkeit

Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden.

Rechtsprechung zu Art. 28 Rom-I-VO

14 Entscheidungen zu Art. 28 Rom-I-VO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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