Rom II

   Kapitel VI - Sonstige Vorschriften (Art. 23 - 28)   
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Art. 24
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.

Rechtsprechung zu Art. 24 Rom-II-VO

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