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§ 28 - Soldatengesetz (SG)

neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 10.08.1975; FNA: 51-1 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 28 Urlaub



(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zu.

(2) Der Urlaub darf versagt werden, soweit und solange zwingende dienstliche Erfordernisse einer Urlaubserteilung entgegenstehen.

(3) Dem Soldaten kann aus besonderen Anlässen Urlaub erteilt werden.

(4) 1Die Erteilung und die Dauer des Urlaubs regelt eine Rechtsverordnung. 2Sie bestimmt, ob und inwieweit die Geld- und Sachbezüge während eines Urlaubs aus besonderen Anlässen zu belassen sind.

(5) 1Einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit kann auf Antrag unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung Urlaub bis zur Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung auf längstens 15 Jahre gewährt werden, wenn er

1.
mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder

2.
einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

tatsächlich betreut oder pflegt. 2Bei einem Soldaten auf Zeit ist die Gewährung nur insoweit zulässig, als er nicht mehr verpflichtet ist, auf Grund der Wehrpflicht Grundwehrdienst zu leisten. 3Der Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der genehmigten Beurlaubung zu stellen. 4Während der Beurlaubung dürfen nur solche Nebentätigkeiten genehmigt werden, die dem Zweck der Beurlaubung nicht zuwiderlaufen. 5Ein bereits bewilligter Urlaub kann aus zwingenden Gründen der Verteidigung widerrufen werden.

(6) Stimmt ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit seiner Aufstellung als Bewerber für die Wahl zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder zu der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes zu, ist ihm auf Antrag innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag der zur Vorbereitung seiner Wahl erforderliche Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren.

(7) 1Soldaten haben Anspruch auf Elternzeit unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. 2Das Nähere wird durch eine Rechtsverordnung geregelt, die die Eigenart des militärischen Dienstes berücksichtigt.





 

Frühere Fassungen von § 28 SG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 6 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 12.02.2009Artikel 10 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuellvor 12.02.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 28 SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30a SG Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Pflegezeit (vom 09.08.2019)
... Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung. Soweit Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Absatz 7 besteht, kann anstelle von Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auch im Umfang von weniger ...
§ 30b SG Zusammentreffen von Urlaub und Teilzeitbeschäftigung (vom 28.10.2016)
... nach § 28 Absatz 5 und den §§ 28a und 30a Absatz 7 sowie Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung ...
§ 40 SG Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit (vom 09.08.2019)
... Berufung eines Soldaten, dessen militärische Ausbildung vor dem Beginn einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war, ...
§ 46 SG Entlassung (vom 23.12.2023)
... der Bundeswehr erteilt werden. (4) Hat der Berufssoldat Elternzeit nach § 28 Abs. 7 im Anschluss an ein Studium oder eine Fachausbildung in Anspruch genommen, verlängert sich ...
§ 93 SG Verordnungsermächtigungen (vom 23.12.2023)
... 3 und die Referenzgruppen nach § 27b Absatz 3, 3. den Urlaub der Soldaten nach § 28 Abs. 4 , 4. die Regelungen zur Elternzeit der Soldaten nach § 28 Abs. 7 Satz 2,  ... der Soldaten nach § 28 Abs. 4, 4. die Regelungen zur Elternzeit der Soldaten nach § 28 Abs. 7 Satz 2 , 5. die Jubiläumszuwendungen nach § 30 Abs. 4, 6. die Regelungen ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (EltZSoldV)
neugefasst durch B. v. 18.11.2004 BGBl. I S. 2855; zuletzt geändert durch Artikel 87 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV)
Artikel 1 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung (SUV)
neugefasst durch B. v. 14.05.1997 BGBl. I S. 1134; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Sonstige
Neunte Verordnung zur Änderung der Soldatenurlaubsverordnung
V. v. 25.01.2008 BGBl. I S. 97
Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 69a BBesG Heilfürsorge für Soldaten (vom 01.01.2024)
... Versorgung gewährt; dies gilt auch während der Zeit einer Beurlaubung nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes , sofern die Soldaten nicht Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches ... des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben, oder während der Zeit einer Beurlaubung nach § 28 Absatz 7 oder § 30a Absatz 7 des Soldatengesetzes. Soldaten, die eine ...

Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (EltZSoldV)
neugefasst durch B. v. 18.11.2004 BGBl. I S. 2855; zuletzt geändert durch Artikel 87 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 1 EltZSoldV Beginn und Ende des Anspruchs (vom 23.05.2015)
... von bis zu 24 Monaten kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des § 28 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes genommen werden. Insgesamt kann die Elternzeit ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 13b SVG Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung (vom 01.10.2021)
... bis zur gesetzlich festgesetzten Dauer einer Elternzeit, wenn diese Zeit in eine Beurlaubung nach § 28 Abs. 5 des Soldatengesetzes fällt. (3) Bei Teilzeitbeschäftigung von Soldaten auf Zeit sind die ...
§ 13c SVG Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten (vom 01.10.2021)
... Tagen. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 gilt ferner nicht bei Beurlaubungen nach § 28 Abs. 5 des Soldatengesetzes . (3) Bei Teilzeitbeschäftigungen werden die Ansprüche nach § 5 ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 22 SVG Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung
... bis zur gesetzlich festgesetzten Dauer einer Elternzeit, wenn diese Zeit in eine Beurlaubung nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes fällt. (3) Bei Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen auf Zeit oder ...
§ 23 SVG Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
...  Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 gilt ferner nicht bei Beurlaubungen nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes . (3) Bei Teilzeitbeschäftigungen werden die Ansprüche nach § 7 ...

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
Artikel 1 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 12 SGleiG Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegebedingte Beurlaubung, Elternzeit
... 7 des Soldatengesetzes Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub als Pflegezeit, 4. nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes Urlaub zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben oder 5. nach § 28 Absatz ... Soldatengesetzes Urlaub zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben oder 5. nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes Elternzeit. Dies gilt in der Regel auch für Personen mit Vorgesetzten- ...

Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung (STzV)
V. v. 09.11.2005 BGBl. I S. 3157; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6 STzV Ausschlüsse und Beschränkungen (vom 09.08.2019)
... oder Pflege mindestens eines Kinds unter 18 Jahren, wenn ein Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes besteht. Die Dienstzeit im Sinne dieser Verordnung beginnt mit dem Tag der Berufung in ... des Bundesministeriums der Verteidigung entschieden werden, solange Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes besteht. Andere dienstrechtliche Maßnahmen, die dasselbe Ziel verfolgen, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 5 BwAttraktStG Änderung des Soldatengesetzes
... Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung. Soweit Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Absatz 7 besteht, kann anstelle von Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auch im Umfang von ...
Artikel 7 BwAttraktStG Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
... oder Pflege mindestens eines Kinds unter 18 Jahren, wenn ein Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes besteht. Die Dienstzeit im Sinne dieser Verordnung beginnt mit dem ... der Verteidigung entschieden werden, solange Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes besteht. Andere dienstrechtliche Maßnahmen, die dasselbe Ziel ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatengesetzes
... jeweils durch das Wort „Hauptschulabschluss" ersetzt. 6. In § 28 Absatz 6 werden die Wörter „Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament oder zu der ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 7 BwRefBeglG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird, 3. ein Wechsel in eine ... ohne Geld- und Sachbezüge entfällt. Bei Inanspruchnahme von Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes besteht eine Rückzahlungsverpflichtung nur, wenn Zeiten der ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes
... durch das Wort „Dienstrechtsabteilung" ersetzt. 11. § 28 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV
... Aufgaben auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeitet; 4. einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes; ... einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes; nimmt eine Soldatin oder ein Soldat Elternzeit oder Urlaub einmal ...

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 19.10.2016 BGBl. I S. 2362
Artikel 6 BPflRÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... Absätze 2 bis 5 entsprechend." 4. In § 30b wird die Angabe „§ 28 Abs. 5 und § 28a" durch die Wörter „§ 28 Absatz 5 und den §§ ... wird die Angabe „§ 28 Abs. 5 und § 28a" durch die Wörter „§ 28 Absatz 5 und den §§ 28a und 30a Absatz 7" ersetzt. 5. Nach § 31 ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 6 BBeamtGewG Änderung des Soldatengesetzes
... folgende Sätze angefügt: „Soweit Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Absatz 7 besteht, kann anstelle von Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auch im Umfang von ... eines Soldaten, dessen militärische Ausbildung vor dem Beginn einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Versorgung gewährt; dies gilt auch während der Zeit einer Beurlaubung nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes, sofern die Soldaten nicht Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 ... Buches Sozialgesetzbuch haben, oder während der Zeit einer Beurlaubung nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes. Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2654
Artikel 1 4. SLVÄndV Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
... 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes." 2. § 48 ... einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes ." 2. § 48 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 2 und ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 11 WehrRÄndG 2011 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird. Es ist der Betrag zu ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
neugefasst durch B. v. 15.04.1997 BGBl. I S. 766; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
§ 23 SBG Personalangelegenheiten
... nach § 30a des Soldatengesetzes und Anträgen auf Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 des Soldatengesetzes. Der Soldat ist über die Möglichkeit der ...

Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
neugefasst durch B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228
§ 5a SLV Dienstzeiterfordernisse (vom 26.07.2017)
... ihrer Aufgaben auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeitet; 4. einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes. Satz 1 ... 4. einer Elternzeit nach § 28 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes . Satz 1 Nummer 2 oder 3 ist nur anzuwenden, wenn die Soldatin oder der Soldat ...

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
Artikel 1 G. v. 27.12.2004 BGBl. I S. 3822; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 13 SGleiG Teilzeitbeschäftigung und familienbedingte Beurlaubung (vom 14.09.2013)
... des § 30a des Soldatengesetzes Teilzeitbeschäftigung sowie nach Maßgabe des § 28 Abs. 5 und 7 des Soldatengesetzes familienbedingte Beurlaubung zu ermöglichen.  ...