Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Zweiter Abschnitt - Einweisungsvorschriften (§§ 11 - 29) |
| Erster Titel - Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger (§§ 11 - 17) |
Rechtsprechung zu § 12 SGB I
Rechtsprechungsübersichten:
- 30 Entscheidungen zu § 12 SGB I im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 12 SGB I
Querverweise
Auf § 12 SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- SGB I
- Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
- Allgemeine Grundsätze
- § 37 (Vorbehalt abweichender Regelungen)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Kostenbeteiligung
- Überleitung von Ansprüchen
- § 95 (Überleitung von Ansprüchen)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Schutz der Sozialdaten
- Begriffsbestimmungen
- § 67 (Begriffsbestimmungen)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Einsatz des Einkommens und des Vermögens
- Verpflichtungen anderer
- § 93 (Übergang von Ansprüchen)
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