Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
Zweiter Abschnitt - Einweisungsvorschriften (§§ 11 - 29) |
Zweiter Titel - Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger (§§ 18 - 29) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (https://dejure.org/gesetze/SGB_I/__paste_norm__.html)
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(1) Nach dem Recht der Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand können in Anspruch genommen werden:
(2) Zuständig sind die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
§ 18Leistungen der Ausbildungsförderung
§ 19Leistungen der Arbeitsförderung
§ 19aLeistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 19bLeistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
§ 20(weggefallen)
§ 21Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
§ 21aLeistungen der sozialen Pflegeversicherung
§ 21bLeistungen bei Schwangerschafts-
abbrüchen § 22Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung § 23Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte § 24Leistungen der Sozialen Entschädigung § 25Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe § 26Wohngeld § 27Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe § 28Leistungen der Sozialhilfe § 28aLeistungen der Eingliederungshilfe § 29Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
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abbrüchen § 22Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung § 23Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte § 24Leistungen der Sozialen Entschädigung § 25Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe § 26Wohngeld § 27Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe § 28Leistungen der Sozialhilfe § 28aLeistungen der Eingliederungshilfe § 29Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Rechtsprechung zu § 19b SGB I
8 Entscheidungen zu § 19b SGB I in unserer Datenbank:
- BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99
Rentenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 11 AL 89/14
Anspruch auf Förderleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Erforderlichkeit der ...
- BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 26.05.2011 - L 3 AL 88/09
Förderung der Altersteilzeitarbeit; Inanspruchnahme einer tarifvertraglichen ...
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 AL 3936/07
Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber - ...
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R
Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von ...
Querverweise
Auf § 19b SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Grundsätze und Begriffsbestimmungen
- Betriebsnummer
- § 18m (Verarbeitung der Betriebsnummer)