Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Erster Abschnitt - Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte (§§ 1 - 10) |
(1) Der Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben dienen die nachfolgenden sozialen Rechte. Aus ihnen können Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im einzelnen bestimmt sind.
(2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
Rechtsprechung zu § 2 SGB I
415 Entscheidungen zu § 2 SGB I in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 03.08.1999 - B 12 KR 11/99 B
Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2005 - L 2 KN 9/03
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit
Zum selben Verfahren:
- BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R
- VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13
Kindergartenrecht; Heimrecht
- LSG Bayern, 15.03.2013 - L 7 AS 71/13
Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kann - wenn dessen Voraussetzungen ...
- SG Dortmund, 28.08.2006 - S 31 AS 340/06
- BSG, 08.02.2012 - B 5 R 46/11 R
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 203/08
Rentenversicherung
- BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
28.09.2012
Lan-des-be-trieb Stra-ßen-bau NRW
28.09.2012
Dactylo GmbH
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht