Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
| Erster Titel - Allgemeine Grundsätze (§§ 30 - 37) |
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.
(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
(3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Rechtsprechung zu § 30 SGB I
731 Entscheidungen zu § 30 SGB I in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04
Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 28.01.2004 - 4 LB 537/02
Jugendhilfe für ein asylsuchendes Kind, örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung; ...
- OVG Niedersachsen, 28.01.2004 - 4 LB 537/02
- BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98
Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Zum selben Verfahren:
- OVG Thüringen, 01.07.1997 - 2 KO 38/96
Sozialhilferecht; gewöhnlicher Aufenthalt; Aussiedler; Spätaussiedler; ...
- OVG Thüringen, 01.07.1997 - 2 KO 38/96
- BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01
Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt, ...
- BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84
- BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Saarland, 19.01.2007 - L 8 AL 3/06
Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen ...
- LSG Saarland, 19.01.2007 - L 8 AL 3/06
- LSG Schleswig-Holstein, 19.12.2007 - L 11 AS 9/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11
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Literatur im Internet zu § 30 SGB I
- § 30 SGB I wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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