Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
| Zweiter Titel - Grundsätze des Leistungsrechts (§§ 38 - 59) |
(1) Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen.
(2) Bei Ermessensleistungen ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entscheidung über die Leistung bekanntgegeben wird, es sei denn, daß in der Entscheidung ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.
Rechtsprechung zu § 40 SGB I
291 Entscheidungen zu § 40 SGB I in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Bayern, 24.02.2010 - L 12 EG 85/09
Elterngeld - Entstehung des Leistungsanspruchs bei Erfüllung der ...
- LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 390/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Gewährung nach fünfjährigem ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- ...
- BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
- SG Berlin, 09.03.2006 - S 104 AS 1770/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Kosten für ...
- SG Kassel, 05.11.2004 - S 17 AL 2141/04
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche ...
- BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit ...
- BSG, 24.03.1983 - 1 RA 61/82
Übernahme der Ausbildungskosten durch BfA als Maßnahme der beruflichen ...
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/05 R
Gewaltopferentschädigung - Beschädigten-Grundrente - sonstige Ausländer nach § ...
- BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von ...
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