Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
Zweiter Titel - Grundsätze des Leistungsrechts (§§ 38 - 59) |
(1) 1Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. 2Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) 1Für die Leistungen nach Absatz 1 gilt § 42 Abs. 2 und 3 entsprechend. 2Ein Erstattungsanspruch gegen den Empfänger steht nur dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger zu.
nachfolge § 57Verzicht und Haftung des Sonderrechts-
nachfolgers § 58Vererbung § 59Ausschluß der Rechtsnachfolge
Rechtsprechung zu § 43 SGB I
1.009 Entscheidungen zu § 43 SGB I in unserer Datenbank:
- SG Darmstadt, 20.11.2012 - S 1 AL 358/12
Vorläufige Leistung gem § 43 SGB 1 - Unsicherheit über die Arbeitsfähigkeit - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2016 - L 2 AS 1741/16
Hilfe zum Lebensunterhalt; Einstweiliger Rechtsschutz; EU-Ausländer; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ...
Zum selben Verfahren:
- VG Magdeburg, 04.04.2018 - 6 A 157/17
Abschließende Regelung des interkommunalen Kostenausgleichs im Falle des § 12c ...
- VG Magdeburg, 04.04.2018 - 6 A 157/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 7 AS 920/16
Grundsicherungsleistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Unterkunft; ...
- OVG Saarland, 12.08.2019 - 2 A 77/18
Erstattungsstreitigkeit hinsichtlich der Kosten für einen Integrationshelfer - ...
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 19.01.2018 - 3 K 2298/16
Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; Feststellung einer seelischen ...
- VG Saarlouis, 22.01.2018 - 3 K 2298/16
Jugendhilferecht: Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; ...
- VG Saarlouis, 19.01.2018 - 3 K 2298/16
- LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
Abgrenzung der Zuständigkeit für LTA zwischen BA und RV sowie eventuelle ...
- BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 14/13 R
Anspruch auf Erstattung von vorläufig gezahlten Sozialleistungen gegenüber einem ...
Querverweise
Auf § 43 SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Organisation
- Zuständigkeit
- Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
- § 139 (Vorläufige Zuständigkeit)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Koordinierung der Leistungen
- § 24 (Vorläufige Leistungen)