Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
| Zweiter Titel - Grundsätze des Leistungsrechts (§§ 38 - 59) |
(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.
(2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.
Rechtsprechung zu § 51 SGB I
408 Entscheidungen zu § 51 SGB I in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R
Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - L 23 B 277/07
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ...
- BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95
Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung ...
- LSG Hessen, 29.01.2008 - L 9 AS 421/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - keine Aufrechnung der ...
- SG Wiesbaden, 07.07.2010 - S 23 AS 799/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vorschuss auf Mehraufwandsentschädigung für ...
- BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - ...
- LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08
Aufrechnung - richtige Klageart - Ausübung von Ermessen - hinreichende Begründung
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
28.09.2012
Lan-des-be-trieb Stra-ßen-bau NRW
28.09.2012
Dactylo GmbH
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht
Querverweise
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Leistungsverfahren in Sonderfällen
- § 333 (Aufrechnung)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Finanzierung
- Beiträge
- Zahlung der Beiträge
- § 255 (Beitragszahlung aus der Rente)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
- § 28 (Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Erlöschen der Schuldverhältnisse
- Aufrechnung
- § 387 (Voraussetzungen)