Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -

   Erster Abschnitt - Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte (§§ 1 - 10)   
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Textdarstellung

  

§ 6
Minderung des Familienaufwands

Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.

Rechtsprechung zu § 6 SGB I

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