Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 68 - 71) |
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Querverweise
Auf § 69 SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Fördermethodik
- § 10 (Fördervoraussetzungen)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
- § 24 (Wohngeldbehörde und Entscheidung)
- Kostentragung und Datenabgleich
- § 33 (Datenabgleich)
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