Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 68 - 72) |
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§ 68Besondere Teile dieses Gesetzbuches
§ 69Stadtstaaten-Klausel
§ 70Überleitungs-
vorschrift zum Verjährungsrecht § 71Überleitungs-
vorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung § 72Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
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vorschrift zum Verjährungsrecht § 71Überleitungs-
vorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung § 72Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Rechtsprechung zu § 71 SGB I
3 Entscheidungen zu § 71 SGB I in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
Ein Vermieter, dem das Jobcenter die Wohnungsmiete gemäß § 22 Abs. 7 SGB II ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2017 - L 3 R 868/13
Rentenversicherung; Erstattungsanspruch überzahlter Rente; Gesamtschuldnerische ...
- BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 260/06
Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung