Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 2 - Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 - 13) |
(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
| 1. | Leistungen nach diesem Buch, | |
| 2. | die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, | |
| 3. | die Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. |
(2) Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
(3) Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen. Abweichend von Satz 1 sind als Einkommen zu berücksichtigen
| 1. | die Leistungen nach § 39 des Achten Buches, die für den erzieherischen Einsatz erbracht werden, | ||
| a) | für das dritte Pflegekind zu 75 Prozent, | ||
| b) | für das vierte und jedes weitere Pflegekind vollständig, | ||
| 2. | die Leistungen nach § 23 des Achten Buches. | ||
(4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
| 1. | ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder | |
| 2. | sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären. |
Rechtsprechung zu § 11a SGB II
43 Entscheidungen zu § 11a SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Bayern, 31.01.2012 - L 7 AS 323/11
1. Eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwand ist Einkommen im Sinne von § ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 13 AS 67/11
- LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 483/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 20 AS 95/12
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Subsumtion
- LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12
Arbeitslosengeld II; einstweilige Anordnung; Kindergeld als Einkommen des ...
- VGH Bayern, 24.01.2013 - 10 CE 12.2065
Ehegattennachzug; Duldung; Visumerfordernis; Anspruch auf Erteilung einer ...
- BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R
- LSG Hessen, 21.12.2012 - L 4 SO 340/12
- LSG Sachsen, 26.09.2012 - L 3 AS 408/12
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