Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
| Abschnitt 1 - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 - 18e) |
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen.
(3) Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Rechtsprechung zu § 16c SGB II
21 Entscheidungen zu § 16c SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 19 AS 2152/12
- SG Marburg, 29.06.2009 - S 8 AS 149/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten eines MPU-Gutachtens zur Sicherung der ...
- LSG Sachsen, 13.10.2009 - L 3 AS 318/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen an ...
- SG Darmstadt, 26.09.2012 - S 17 AS 416/10
Keine Staatsgelder für den Aufbau eines Angebotes für Erotik- und Pornographie im ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - L 5 AS 232/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2011 - L 5 AS 326/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 25 AS 538/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstiegsgeld; selbständige Tätigkeit; ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 5 AS 531/11
- LSG Bayern, 29.11.2011 - L 16 AS 860/11
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Querverweise
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 10 (Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen)