Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
Abschnitt 1 - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 - 18e) |
(1) 1Die Agentur für Arbeit kann die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitern. 2Die freien Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen dieses Buches entsprechen.
(2) 1Die Ziele der Leistungen sind vor Förderbeginn zu beschreiben. 2Eine Kombination oder Modularisierung von Inhalten ist zulässig. 3Die Leistungen der Freien Förderung dürfen gesetzliche Leistungen nicht umgehen oder aufstocken. 4Ausgenommen hiervon sind Leistungen für
bei denen in angemessener Zeit von in der Regel sechs Monaten nicht mit Aussicht auf Erfolg auf einzelne Gesetzesgrundlagen dieses Buches oder des Dritten Buches zurückgegriffen werden kann. 5Bei Leistungen an Arbeitgeber ist darauf zu achten, Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. 6Projektförderungen im Sinne von Zuwendungen sind nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig. 7Bei längerfristig angelegten Förderungen ist der Erfolg regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.01.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 16f SGB II
87 Entscheidungen zu § 16f SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Hamburg, 09.05.2019 - L 4 AS 34/18
Umfang des Umgehungs- und Aufstockungsverbots für Maßnahmen der freien Förderung ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - L 12 AS 1183/18
Rechtmäßigkeit der Zuweisung zu einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen ...
- LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung eines Darlehens für ...
Zum selben Verfahren:
- SG Dessau-Roßlau, 31.08.2017 - S 13 AS 1415/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anspruch auf Übernahme der Kosten einer ...
- SG Dessau-Roßlau, 31.08.2017 - S 13 AS 1415/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 15 AS 200/19
Kosten für die Neuanschaffung eines Pkw als Förderungsleistung nach dem SGB II; ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 11 AS 676/15
Darlehensgewährung für den Kauf eines PKW; Grundsätze für mögliche ...
- SG Darmstadt, 26.09.2012 - S 17 AS 416/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Aufnahme einer ...
- LSG Sachsen, 12.02.2015 - 3 AS 1333/13
Abschluss eines "Leistungsvertrages" zwischen einem Grundsicherungsträger und ...
Querverweise
Auf § 16f SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Fördern und Fordern
- § 5 (Verhältnis zu anderen Leistungen)
- Leistungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 16g (Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 10 (Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen)