Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 1 - Fördern und Fordern (§§ 1 - 6d) |
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Rechtsprechung zu § 2 SGB II
441 Entscheidungen zu § 2 SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der ...
- BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R
- SG Frankfurt/Main, 06.10.2008 - S 14 AS 1054/07
- LSG Bayern, 12.12.2008 - L 7 B 1006/08
- SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 29349/11
Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende ...
- SG Berlin, 12.06.2008 - S 26 AS 11380/08
Arbeitslosengeld II; angemessene Unterkunftskosten nach Wechsel der Wohnung; ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2008 - L 7 B 321/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
Rechtsweg bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis nach § 16 Abs. ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10
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- SG Ulm, 24.04.2007 - S 11 AS 1219/07
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