Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
| Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 - 35) |
| Unterabschnitt 3 - Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen (§§ 24 - 27) |
(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende gelten nicht als Arbeitslosengeld II.
(2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.
(3) Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder erhalten sie diese nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht und bemisst sich deren Bedarf nach § 65 Absatz 1, § 66 Absatz 3, § 101 Absatz 3, § 105 Absatz 1 Nummer 1 und 4, § 106 Absatz 1 Nummer 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2, § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, erhalten sie einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1), soweit der Bedarf in entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 3 ungedeckt ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die Berücksichtigung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 5 ausgeschlossen ist.
(4) Leistungen können als Darlehen für Regelbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet. Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 erbracht werden. Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 sind gegenüber den Leistungen nach den Absätzen 2 und 3 nachrangig.
(5) Unter den Voraussetzungen des § 22 Absatz 8 können Auszubildenden auch Leistungen für die Übernahme von Schulden erbracht werden.
Rechtsprechung zu § 27 SGB II
145 Entscheidungen zu § 27 SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- SG Berlin, 25.11.2011 - S 37 AS 19517/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende - ...
- SG Berlin, 08.05.2009 - S 37 AS 17129/08
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Begrenzung auf die ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2011 - L 5 AS 325/11
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.01.2012 - L 2 AS 465/11
- LSG Bayern, 11.11.2011 - L 7 AS 811/11
- BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst ...
- SG Düsseldorf, 05.12.2011 - S 10 (45) AS 30/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Lüneburg, 18.07.2011 - S 45 AS 242/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 AS 1663/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung ...
- BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und ...
- SG Gotha, 02.12.2011 - S 14 SO 4801/10
- BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - ...
- SG Koblenz, 20.05.2010 - S 16 AS 444/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; ...
- LSG Hamburg, 06.07.2011 - L 5 AS 191/11
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ...
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - ...
- SG Duisburg, 22.02.2011 - S 17 AS 1907/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Aachen, 17.11.2010 - S 5 AS 910/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; ...
Literatur im Internet zu § 27 SGB II
Querverweise
- SGB II
- Fördern und Fordern
- § 6 (Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Anspruchsvoraussetzungen
- § 7 (Leistungsberechtigte)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 42a (Darlehen)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Haushaltsmitglieder
- § 7 (Ausschluss vom Wohngeld)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen