Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44) |
(1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt.
(2) Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften des Dritten Buches über
| 1. | die vorläufige Entscheidung (§ 328) mit der Maßgabe, dass auch dann vorläufig entschieden werden kann, wenn die Gültigkeit einer Satzung oder einer anderen im Rang unter einem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift, die nach § 22a Absatz 1 und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden ist, Gegenstand eines Verfahrens bei einem Landessozialgericht, dem Bundessozialgericht oder einem Verfassungsgericht ist; | |
| 2. | die Aufhebung von Verwaltungsakten nach § 330 Absatz 1 mit der Maßgabe, dass bei der Unwirksamkeit einer Satzung oder einer anderen im Rang unter einem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift, die nach § 22a Absatz 1 und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden ist, auf die Zeit nach der Entscheidung des Landessozialgerichts abgestellt wird; | |
| 3. | die Aufhebung von Verwaltungsakten (§ 330 Absatz 2, 3 Satz 1 und 4); | |
| 4. | die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 mit der Maßgabe, dass die Träger auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt sind, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhalten, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen; | |
| 5. | die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung (§ 335 Absatz 1, 2 und 5). |
(3) § 50 Absatz 1 des Zehnten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Gutscheine in Geld zu erstatten sind. Die leistungsberechtigte Person kann die Erstattungsforderung auch durch Rückgabe des Gutscheins erfüllen, soweit dieser nicht in Anspruch genommen wurde. Eine Erstattung der Leistungen nach § 28 erfolgt nicht, soweit eine Aufhebungsentscheidung allein wegen dieser Leistungen zu treffen wäre.
(4) Abweichend von § 50 des Zehnten Buches sind 56 Prozent der bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes berücksichtigten Bedarfe für Unterkunft nicht zu erstatten. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 45 Absatz 2 Satz 3 des Zehnten Buches, des § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 4 des Zehnten Buches sowie in Fällen, in denen die Bewilligung lediglich teilweise aufgehoben wird.
(5) § 28 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass der Antrag unverzüglich nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist, nachzuholen ist.
(6) Für die Vollstreckung von Ansprüchen der in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirkenden Träger nach diesem Buch gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes; im Übrigen gilt § 66 des Zehnten Buches.
Rechtsprechung zu § 40 SGB II
683 Entscheidungen zu § 40 SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- SG Bremen, 09.04.2009 - S 21 AS 621/09
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 810/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des § 44 SGB 10
Zum selben Verfahren:
- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 3/09 B
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anwendbarkeit des § 44 SGB X bei der Aufhebung ...
- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 3/09 B
- SG Berlin, 15.07.2011 - S 91 AS 38168/09
Arbeitslosengeld II - Aufhebung und Rückforderung von vorläufig bewilligten ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2011 - L 5 AS 2149/10
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
- LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 99/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier ...
- LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 100/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier ...
- LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier ...
- BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R
Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2011 - L 18 AS 2132/10
Vorläufige Bewilligung; Erstattungsforderung; Kosten der Unterkunft
- BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente ...
- SG Potsdam, 22.11.2007 - S 31 AS 4112/07
Ermessensausfall bei der vorsorglichen Einstellung nach § 331 SGB III in ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2008 - L 26 B 2288/07
Vorläufige Einstellung von Leistungen des SGB 2, einstweiliger Rechtsschutz, ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2008 - L 26 B 2288/07
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - ...
- SG Reutlingen, 16.10.2007 - S 12 AS 3730/07
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Zulässigkeit der vorläufigen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2008 - L 7 B 344/08
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten der beabsichtigten ...
- BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 41/06 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur ...
- SG Bremen, 04.05.2009 - S 23 AS 795/09
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 12 AS 5883/09
Überprüfungsantrag - Rücknahme der rechtswidrigen Kürzung der Regelleistung wegen ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 118/10 R
Überprüfungsantrag - Rücknahme einer rechtswidrigen Kürzung des Arbeitslosengeld ...
- BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 118/10 R
Literatur im Internet zu § 40 SGB II
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