Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44) |
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
Rechtsprechung zu § 41 SGB II
615 Entscheidungen zu § 41 SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 587/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten bei verspäteter Antragstellung - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - abgelaufenes Recht - Kosten der Unterkunft ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 5 AS 914/09
Berechnung des Anspruchs auf Sozialgeld bei Überschreiten einer Altersgrenze im ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 5 AS 1547/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts für die ...
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - ...
- LSG Bayern, 23.03.2006 - L 11 AS 43/06
- SG Köln, 16.04.2007 - S 25 (22) AS 78/05
- LSG Bayern, 18.09.2009 - L 11 AS 499/09
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 20 B 236/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 20 B 235/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 20 B 235/07
- SG Karlsruhe, 14.02.2008 - S 7 AS 3809/07
Rundung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende:
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das ...
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der ...
- BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 23/06 R
Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - ...
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen ...
- LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Bauwagen als ...
- SG Berlin, 08.10.2009 - S 121 AS 32195/09
Arbeitslosengeld II; Unterkunftskosten; Grundversorgung mit Strom; Übernahme von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Oldenburg, 07.04.2006 - S 48 AS 699/05
- SG Konstanz, 03.05.2006 - S 9 AS 2353/05
Weiterbewilligungsbescheide über Sozialleistungen für einen Folgezeitraum als ...
Literatur im Internet zu § 41 SGB II
Querverweise
- SGB II
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- Anlage
- § 77 (Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Finanzierung
- Beiträge
- Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder
- § 232a (Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld)
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