Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44) |
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
Rechtsprechung zu § 41 SGB II
765 Entscheidungen zu § 41 SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 587/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten bei verspäteter Antragstellung - ...
- BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R
Zum selben Verfahren:
- LSG Thüringen, 23.06.2011 - L 9 AS 824/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zulässigkeit der Rundung der Leistungen zur ...
- LSG Thüringen, 23.06.2011 - L 9 AS 824/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 5 AS 1547/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts für die ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - abgelaufenes Recht - Kosten der Unterkunft ...
- LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Bauwagen als ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 5 AS 914/09
Berechnung des Anspruchs auf Sozialgeld bei Überschreiten einer Altersgrenze im ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2008 - L 13 AS 7/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung - ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - ...
- BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R
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Querverweise
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Finanzierung
- Beiträge
- Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder
- § 232a (Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld)