Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44) |
(1) Die Träger von Leistungen nach diesem Buch können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit ihren
| 1. | Erstattungsansprüchen nach § 42 Absatz 2 Satz 2, § 43 Absatz 2 Satz 1 des Ersten Buches, § 328 Absatz 3 Satz 2 des Dritten Buches oder § 50 des Zehnten Buches oder | |
| 2. | Ersatzansprüchen nach den §§ 34 oder 34a. |
(2) Die Höhe der Aufrechnung beträgt bei Erstattungsansprüchen, die auf den §§ 42 und 43 des Ersten Buches, § 328 Absatz 3 Satz 2 des Dritten Buches oder § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des Zehnten Buches beruhen, 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs, in den übrigen Fällen 30 Prozent. Die Höhe der monatlichen Aufrechnung ist auf insgesamt 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Soweit die Erklärung einer späteren Aufrechnung zu einem höheren monatlichen Aufrechnungsbetrag als 30 Prozent führen würde, erledigen sich die vorherigen Aufrechnungserklärungen.
(3) Sind in einem Monat Aufrechnungen nach Absatz 1 und § 42a Absatz 2 zu vollziehen, gilt Absatz 2 Satz 2 entsprechend. Würden die Aufrechnungen nach § 42a Absatz 2 und nach Absatz 1 den in Absatz 2 Satz 2 genannten Betrag übersteigen, erledigt sich die nach § 42a Absatz 2 erklärte Aufrechnung, soweit sie der Aufrechnung nach Absatz 1 entgegensteht.
(4) Die Aufrechnung ist gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Sie endet spätestens drei Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der in Absatz 1 genannten Entscheidungen folgt. Zeiten, in denen die Aufrechnung nicht vollziehbar ist, verlängern den Aufrechnungszeitraum entsprechend.
Rechtsprechung zu § 43 SGB II
87 Entscheidungen zu § 43 SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- SG Nürnberg, 16.11.2006 - S 20 AS 780/06
- SG Koblenz, 05.04.2007 - S 11 AS 635/06
Rechtmäßigkeit der Aufrechnung laufender Geldleistungen nach dem SGB II
- SG Stuttgart, 27.07.2006 - S 3 AS 4843/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2007 - L 28 B 1053/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - aufschiebende Wirkung des Widerspruches gegen ...
- SG Lüneburg, 22.02.2007 - S 30 AS 189/07
Aufrechnung eines Erstattungsbetrages nach § 43 S. 1 SGB 2
- SG Aurich, 07.12.2006 - S 25 AS 459/06
- LSG Hessen, 29.01.2008 - L 9 AS 421/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - keine Aufrechnung der ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2006 - L 6 AS 66/06
- SG Lüneburg, 14.11.2007 - S 25 AS 1445/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 19 B 72/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Aachen, 09.01.2007 - S 11 AS 147/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - L 19 AS 879/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Heizkosten - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2011 - L 19 AS 1509/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Baden-Württemberg, 10.08.2011 - L 13 AS 2220/11
Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Grundsicherung für ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2009 - L 1 AS 64/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2007 - L 5 B 825/07
Hinreichende Erfolgsaussichten; Erstattung eines Guthabens beim Gasanbieter; ...
- SG Düsseldorf, 20.10.2006 - S 28 AS 235/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - L 5 AS 278/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten für Unterkunft und Heizung - Guthaben ...
Zum selben Verfahren:
- SG Berlin, 10.02.2006 - S 37 AS 11625/05
Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Nebenkostenerstattung - ...
- SG Berlin, 10.02.2006 - S 37 AS 11625/05
Literatur im Internet zu § 43 SGB II
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