Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
| Abschnitt 2 - Einheitliche Entscheidung (§§ 44a - 45) |
(1) In den gemeinsamen Einrichtungen wird eine Personalvertretung gebildet. Die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes gelten entsprechend.
(2) Die Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gemeinsamen Einrichtung besitzen für den Zeitraum, für den ihnen Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind, ein aktives und passives Wahlrecht zu der Personalvertretung.
(3) Der Personalvertretung der gemeinsamen Einrichtung stehen alle Rechte entsprechend den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu, soweit der Trägerversammlung oder der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer Entscheidungsbefugnisse in personalrechtlichen, personalwirtschaftlichen, sozialen oder die Ordnung der Dienststelle betreffenden Angelegenheiten zustehen.
(4) Zur Erörterung und Abstimmung gemeinsamer personalvertretungsrechtlich relevanter Angelegenheiten wird eine Arbeitsgruppe der Vorsitzenden der Personalvertretungen der gemeinsamen Einrichtungen eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hält bis zu zwei Sitzungen im Jahr ab. Sie beschließt mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder eine Geschäftsordnung, die Regelungen über den Vorsitz, das Verfahren zur internen Willensbildung und zur Beschlussfassung enthalten muss. Die Arbeitsgruppe kann Stellungnahmen zu Maßnahmen der Träger, die Einfluss auf die Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamten in den gemeinsamen Einrichtungen haben können, an die zuständigen Träger abgeben.
(5) Die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber bleiben unberührt, soweit die Entscheidungsbefugnisse bei den Trägern verbleiben.
Rechtsprechung zu § 44h SGB II
40 Entscheidungen zu § 44h SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Saarland, 25.04.2013 - 4 A 234/12
Personalvertretungsrechtliche Rechte von Beschäftigten der Bundesagentur für ...
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 20.06.2012 - 8 K 1713/11
Personalvertretungsrechts (VR070)Wahlanfechtung - Personalratswahl - Jobcenter
- VG Saarlouis, 20.06.2012 - 8 K 1713/11
- OVG Saarland, 25.04.2013 - 4 A 235/12
Erfolglose Anfechtung der Wahl zum Personalrat einer Agentur für Arbeit
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 20.06.2012 - 8 K 480/12
Personalvertretungsrechts (Wahlanfechtung) (VR070)Wahlanfechtung - ...
- VG Saarlouis, 20.06.2012 - 8 K 480/12
- BVerwG, 18.01.2013 - 6 PB 17.12
Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit; Zuweisung von Tätigkeiten beim ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 20 A 510/12
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2012 - 12b K 2777/11
Wahlberechtigt, Wahlanfechtung, Wahlrecht, doppeltes Wahlrecht, Agentur für ...
- VG Köln, 11.03.2011 - 33 L 282/11
- VG Köln, 28.06.2011 - 33 K 1198/11
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